Es handelt sich hierbei nicht um psychotherapeutische oder heilkundliche Maßnahmen bzw. können meine unterstützenden Beratungsleistungen keine Therapie ersetzen.
Jedoch hat der Selbstzahler-Status auch einige signifikante Vorteile:
- es gibt keine Meldung an den Kostenträger (zum Beispiel relevant bei geplanter Verbeamtung)
- d.h. die Beratung ist nirgends offiziell erfasst
- dadurch ergeben sich auch keine Nachteile bei einer möglichen Antragstellung für eine Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung (sogenannte Ausschlüsse bei Neu-Vertragsabschluss)
- rasche Terminvergabe, hohe Verbindlichkeit
Achtung: Ich arbeite auf Selbstzahler-Basis, d.h. in der Regel erfolgt keine Erstattung über den Kostenträger (GKV/PKV/Beihilfe)
Jedoch hat der Selbstzahler-Status auch einige signifikante Vorteile:
- es gibt keine Meldung an den Kostenträger (zum Beispiel relevant bei geplanter Verbeamtung)
- d.h. die Beratung/Behandlung ist nirgends offiziell erfasst
- dadurch ergeben sich auch keine Nachteile bei einer möglichen Antragstellung für eine Private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung (sogenannte Ausschlüsse bei Neu-Vertragsabschluss)
- rasche Terminvergabe, hohe Verbindlichkeit
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